Was Sie 2021 in die Säule 3a einzahlen, können Sie bei der Steuererklärung, die Sie 2022 ausfüllen lassen können, vom Einkommen als Abzug geltend machen. Wichtig: dazu benötigt es den Beleg der Bank oder Versicherung, dass die Einzahlung vor dem 31.12.2021 erfolgt ist. Zur Verarbeitung verlangen viele Banken bereits eine Einzahlung vor dem 23.12.!
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Unsere neue Telefonnummer lautet ab dem 01. Februar 2018 neu: 0848 802 801
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