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Die wichtigsten Informationen zur Steuererklärung

Hier finden Sie nützliche Hinweise rund um Ihre Steuererklärung.

Pflicht zum ausfüllen Eine Steuererklärung müssen Sie dort einreichen, wo Sie am 31.12. Ihren Wohnsitz hatten

Umzug Sind Sie unter dem Jahr innerhalb Ihres Kantons umgezogen, senden Sie Ihre Steuererklärung:
- Im Kanton Zürich an die Gemeinde in der Sie am 1.1. wohnten
- Im Kanton Aargau an die Gemeinde in der Sie am 31.12. wohnten

Verheiratung Bei Heirat füllen Sie die erste gemeinsame Steuererklärung aus:
- Im Kanton Zürich, für das Jahr nach der Heirat
- Im Kanton Aargau, für das Jahr der Heirat

Trennung/Scheidung Für das Jahr der Trennung / Scheidung füllt jeder seine eigene Steuererklärung aus.

Todesfall Wie Trennung / Scheidung

Zuzug aus einem
anderen Kt.
Steuererklärung im neuen Kanton für das ganze Jahr

Zuzug aus dem Ausland Steuererklärung ab dem Zuzugsdatum

Liegenschaft in einem anderen Kt. Kopie der Wohnsitzsteuererklärung an die Gemeinde wo die Liegenschaft steht

Liegenschaften im Ausland Diese werden nicht besteuert, sondern die Einnahmen und dessen Wert erhöhen den Tarif der auf das Schweizer Einkommen und Vermögen angewandt wird.


Fristen – Fristerstreckung – Verlängerung der Einreichefrist

Fristen Einreichungsfrist ist in den meisten Gemeinden der 31.3.

Fristerstreckung Es kann ein Gesuch um Verlängerung der Einreichungsfrist gestellt werden. Dieses ist an das zuständige Gemeindesteueramt zu richten und muss vor dem 31.3. eingereicht sein. Ansonsten wird die Verlängerung nicht gewährt.

Frist verpasst Steueramt anrufen und mündlich um Verlängerung anfragen.

Konsequenzen bei Verpassen In der Regel wird eine Einschätzung erst nach dem Zustellen einer eingeschriebenen Mahnung vorgenommen. Bis dahin verhalten sich die Steuerämter weitgehend kulant.

Ausnahmen Es gibt Kantone die Büssen sobald die Frist abgelaufen ist.
Es gibt Kantone welche bereits für eine Fristerstreckung über ein bestimmtes Datum hinaus, Gebühren verlangen.

Wichtigste Regel: Informieren Sie sich auf Ihrem Gemeindesteueramt über den Ablauf und allfällige Konsequenzen.
 
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